Der Bauhistoriker - Archäologie und Bauforschung
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Bauforschung

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Am Anfang einer Auseinandersetzung mit

einem Einzeldenkmal steht zumeist die Erkenntnis, dass man nur wenige oder keine Informationen über den Bau besitzt. Wo liegen z. B. seine denkmalspezifischen Eigenschaften? Welche Zeugniswerte müssen geschützt werden?

Aktuelles Beispiel einer Abrißdokumentation, Cottbus, Ostrower Damm
Aktuelles Beispiel einer Abrißdokumentation, Cottbus, Ostrower Damm

Dies sind Fragen, mit denen sich die Planer auseinandersetzen müssen. Eine bauhistorische Untersuchung, aufgrund derer man Aussagen zur Gebäude- und Raumstruktur, zum technischen Zustand, zur Baugeschichte und zum eigentlichen Zeugniswert machen kann, bildet hier den Ausgangspunkt für die weitere Planung. Ein Gutachten über Denkmäler der unterschiedlichsten Art, seien es z. B. Schlösser, Herrenhäuser, Stadtvillen, bürgerliche Bauten, landwirtschaftliche oder Industriegebäude, gewährleisten nicht nur eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den entsprechenden Denkmalschutzbehörden. Sie machen zudem auf den häufig sehr hohen kunsthistorischen Wert dieser Gebäude aufmerksam. Über diesen Weg der Sensibilisierung werden Bauherren, mögliche Käufer wie auch Architekten auf die Qualität der historischen Architekturenaufmerksam gemacht. Eine wichtige Voraussetzung für die erforderliche Rücksichtnahme auf den erhaltenswerten historischen Bestand eines Denkmals ist die Bauaufnahme. Mitunter wird sie auch als Bedingung für die Baugenehmigung und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gefordert. Der Zweck der Bauaufnahme liegt dabei im Erfassen des Bauwerks in zweidimensionalen Zeichnungen. Auf diesem Wege erhält man wichtige Informationen über das Raumgefüge, die Tragkonstruktion wie auch über die verwendeten Materialien.
Eine sorgfältig durchgeführte bauhistorische Untersuchung des Einzeldenkmals ermöglicht es, bereits im Frühstadium der Planung Empfehlungen für eine denkmalgerechte Nutzung auszusprechen.

So können in dieser denkmalpflegerischen Zielplanung mit dem Wissen um den potentiellen Denkmalbestand auch denkmalrechtliche Risiken eingegrenzt werden. Durch rechtzeitige Information und Beratung von Planungsträgern lassen sich dann auch nicht einkalkulierte Folgekosten denkmalrechtlicher Verfahren minimieren. Zudem kann aufgrund einer bauhistorischen Untersuchung auch auf zu erwartende Zielkonflikte hingewiesen werden. Diese gilt es bereits im Vorfeld zwischen den Planern, den Denkmalpflegern und dem Bauherrn zu diskutieren.




 

 

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