![]() |
|
||||||||||||||
|
Bauforschung Allgemeines Am Anfang einer Auseinandersetzung mit einem Einzeldenkmal steht zumeist die Erkenntnis, dass man nur wenige oder keine Informationen über den Bau besitzt. Wo liegen z. B. seine denkmalspezifischen Eigenschaften? Welche Zeugniswerte müssen geschützt werden?
Dies sind Fragen,
mit denen sich die Planer auseinandersetzen müssen. Eine bauhistorische
Untersuchung, aufgrund derer man Aussagen zur Gebäude- und Raumstruktur,
zum technischen Zustand, zur Baugeschichte und zum eigentlichen Zeugniswert
machen kann, bildet hier den Ausgangspunkt für die weitere Planung.
Ein Gutachten über Denkmäler der unterschiedlichsten Art, seien
es z. B. Schlösser, Herrenhäuser, Stadtvillen, bürgerliche
Bauten, landwirtschaftliche oder Industriegebäude,
gewährleisten
nicht nur eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Denkmalschutzbehörden. Sie machen zudem auf den häufig sehr
hohen kunsthistorischen Wert dieser Gebäude aufmerksam. Über
diesen Weg der Sensibilisierung werden Bauherren, mögliche Käufer
wie auch Architekten auf die Qualität der historischen Architekturenaufmerksam
gemacht. Eine wichtige Voraussetzung für die erforderliche Rücksichtnahme
auf den erhaltenswerten historischen Bestand eines Denkmals ist die Bauaufnahme.
Mitunter wird sie auch als Bedingung für die Baugenehmigung und
die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gefordert. Der Zweck der Bauaufnahme
liegt dabei im Erfassen des Bauwerks in zweidimensionalen Zeichnungen.
Auf diesem Wege erhält man wichtige Informationen über das
Raumgefüge, die Tragkonstruktion wie auch über die verwendeten
Materialien. So
können in dieser denkmalpflegerischen Zielplanung mit dem Wissen
um
den potentiellen Denkmalbestand auch denkmalrechtliche Risiken eingegrenzt
werden. Durch rechtzeitige Information und Beratung von
Planungsträgern
lassen sich dann auch nicht einkalkulierte Folgekosten denkmalrechtlicher
Verfahren minimieren. Zudem kann aufgrund einer bauhistorischen Untersuchung
auch auf zu erwartende Zielkonflikte hingewiesen werden. Diese gilt es
bereits im Vorfeld zwischen den Planern, den Denkmalpflegern und dem
Bauherrn zu diskutieren.
|
![]() |
|||||||||||||
| Home | Impressum | Kontakt | |||||||||||||||